headerimage_sum16.jpg

Die Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen des Johannes-Heidenhain-Gymnasiums Traunreut erhielten am Donnerstag, den 20.07.2017 Besuch von der Polizei.

Johann Bohnert, Leiter der Polizeistation Traunreut und Michael Doppelberger, Jugendverkehrserzieher der Polizeiinspektion Trostberg, waren auf Einladung von Oberstudienrätin Birgit Israel zu den Gymnasiasten gekommen, um einen Einblick in den Polizeialltag zu gewähren.

In ihrem Vortrag gingen die Beamten in erster Linie auf die jugendtypischen Straftaten ein und wie man diesen am besten aus dem Weg geht. In der 7. Klasse sind die Schüler mit ihren zumeist 13 Jahren an der Schwelle zur Strafmündigkeit. Mit 14 Jahren ist man beschränkt strafmündig und das Jugendstrafrecht kommt zur Anwendung. Dabei steht zwar der Erziehungsaspekt im Vordergrund, auch wenn Strafen wie Arrest oder Jugendgefängnis möglich sind.  

Die Schwarzfahrt von einem 14- und einem 17-jährigen aus Waging zu Jahresbeginn, sollte den Gymnasiasten ein mahnendes Beispiel sein, wie schnell man in die Mühlen der Justiz gelangt und welch ernsthafte Konsequenzen dies nach sich ziehen kann. Der 17-Jährige war an einem Sonntagabend mit seinem Auto von der Polizei erwischt worden, weil ihm das Benzin ausging. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein hatte. Nach dem Vorfall rief er seinen 14-jährigen Freund an und dieser holte ihn mit dem Auto seiner Eltern ab. Aber auch er geriet wenig später in eine Polizeikontrolle und hatte natürlich auch keinen Führerschein. Neben den strafrechtlichen Sanktionen erfolgt in beiden Fällen eine Mitteilung an die Führerscheinstelle mit der Folge, dass geprüft wird, ob die beiden überhaupt geeignet sind, einen Führerschein zu machen.  

In diesem Zusammenhang zeigten die Polizisten die Konsequenzen auf, wenn man vorbestraft ist. Sobald es nämlich zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt, wird dies im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. In der Regel muss man dieses bei Bewerbungen vorlegen und kein Arbeitgeber dürfte erfreut sein, wenn er erfährt, dass sein potentieller Mitarbeiter Vorstrafen hat. Eine Bewerbung im öffentlichen Dienst ist in der Regel dann sowieso ausgeschlossen.

In Zusammenhang mit dem Straßenverkehr setzten sich die Beamten besonders mit dem Thema „Alkoholgenuss“ bei Minderjähren auseinander. So wird beispielsweise jeder unter 18 Jahren, der mit erheblicher Alkoholisierung in der Öffentlichkeit aufgegriffen wird, der Führerscheinstelle gemeldet. Die Polizei geht davon aus, dass bei übermäßigen Alkoholgenuss die betreffenden Personen zur Teilnahme im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug einfach ungeeignet sind.

Auch mit dem sogenannten „Koma-Saufen“ befassten sich die Polizisten. Nach ihren Worten muss ein kontrollierter mäßiger Alkoholgenuss kein Problem sein und wird in unserer Gesellschaft auch akzeptiert. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn sich junge Leute jedes Wochenende mit Schnaps bis zur Besinnungslosigkeit zuschütten. Die Polizei wirkt dem entgegen und kontrolliert vermehrt Veranstaltungen - besonders hinsichtlich der Alkoholabgabe an Minderjährige - und Verstöße werden natürlich angezeigt.

Leider sind junge Leute besonders häufig in Unfälle verwickelt. Die Gründe sind oft die gleichen: Alkohol, Raserei, Imponiergehabe und Übermut in Zusammenhang mit schlecht gewarteten, alten Autos. Anhand mehrerer Lichtbildtafeln zeigte Bohnert, welch schreckliche Folgen schwere Verkehrsunfälle nach sich ziehen können.

Besonders auffällig ist dabei, dass es meist die jungen Männer sind, die betrunken schwere Unfälle verursachen und die Freundin auf dem Beifahrersitz wird in vielen Fällen verletzt. Nicht ohne Grund wurde das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger eingeführt. Natürlich ist es für ein junges Mädchen nicht ganz leicht, einem verantwortungslosen Fahrer beizubringen, dass er sie aussteigen lässt. Eine einfache Methode, die immer funktioniert ist, wenn man vorgibt , dass einem schlecht sei.

Das Thema „Begleitetes Fahren“ erläuterte Doppelberger ausführlich. In seinem umfangreichen Statement ging er auf die rechtlichen Grundlagen für die Fahranfänger ein und konnte auch aus polizeilicher Erfahrung feststellen, dass sich Teilnehmer dieses Projekts wesentlich besser im Verkehr zurecht finden und kaum in schwere Unfälle verwickelt sind.

Aktuell hat die Polizei verstärkt Einsätze mit sogenannten Reichsbürgern. Es handelt sich hierbei um Leute, die die Staatsform der Bundesrepublik nicht anerkennen und zum Beispiel an ihren Autos selbstgemachte Kennzeichen verwenden oder Phantasieausweise haben und auch Polizeibeamte als nicht existent ansehen. Leider haben viele dieser Reichsbürger Waffen, weswegen bei Polizeieinsätzen eine erhebliche Gefährdung besteht.

Ein weiteres Thema war Alkohol und Rauchen. Die meisten der Zuhörer waren überrascht zu hören, dass in Traunreut auf öffentlichen Flächen ein Alkoholverbot besteht. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung geahndet und der Alkohol wird sichergestellt.

Für Minderjährige ist auch das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten und wenn die Eltern es dennoch ermöglichen, dann bekommen diese eine Anzeige.

Im weiteren Verlauf erzählte Bohnert von Neuerungen bei der Polizei. Bekanntermaßen wurde jetzt die blaue Uniform eingeführt und aufgrund zunehmender Gefährdung im Polizeidienst wird auch die Schutzausstattung und Bewaffnung verbessert.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich die Schülerinnen und Schüler sehr interessiert an der Arbeit der Polizei zeigten. Viele Hinweise waren neu und machten deutlich, dass ein derartiger Unterricht durchaus sinnvoll sein kann.

J. Bohnert

Zum Seitenanfang